Weitere Entscheidung unten: LG Würzburg, 16.09.1975

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.02.1976 - 3 U 91/75   

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https://dejure.org/1976,7979
OLG Köln, 13.02.1976 - 3 U 91/75 (https://dejure.org/1976,7979)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1976 - 3 U 91/75 (https://dejure.org/1976,7979)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - 3 U 91/75 (https://dejure.org/1976,7979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 275
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Rechtsprechung
   LG Würzburg, 16.09.1975 - 1 O 942/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1987
LG Würzburg, 16.09.1975 - 1 O 942/75 (https://dejure.org/1975,1987)
LG Würzburg, Entscheidung vom 16.09.1975 - 1 O 942/75 (https://dejure.org/1975,1987)
LG Würzburg, Entscheidung vom 16. September 1975 - 1 O 942/75 (https://dejure.org/1975,1987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97

    Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise;

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  • OLG Bamberg, 30.09.1983 - 6 U 31/83

    Grobe Fahrlässigkeit bei Tasten im Handschuhfach eines Wagens während der Fahrt;

    Der Sachverhalt, über den der Senat zu entscheiden hat, ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, weil der Fahrer einen Gegenstand vom Boden aufhob (vgl. LG Würzburg VersR 1977, 275; OLG Karlsruhe, VersR 1979, 758: brennende Zigarette; OLG Saarbrücken, VersR 1974, 183: herabgefallener Kaugummi).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1978 - 14 U 39/77

    Fahrlässigkeit; Kfz; Zigarette; Bücken; Fahrt

    Danach muß sich der Kl. den schwerwiegenderen Schuldvorwurf gefallen lassen, wie ihn das LG Würzburg (VersR 1977, 275) in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls bejaht hat.
  • KG, 08.11.1982 - 22 U 515/82

    Grob; Grobe; Fahrlässigkeit; Fahrlässig; Zigarette; Fahrzeug; Fahren

    Hätte er sich, wie die Kl. behauptet, unmittelbar vor dem Auffahren gebückt, um eine heruntergefallene Zigarette aufzuheben, so käme allerdings grobe Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. etwa LG Würzburg VersR 77, 275 ; OLG Karlsruhe VersR 79, 758 ).
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